Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
WWW - Service
INTERNATIONALE BEGEGNUNG
DLRG & polnische Schüler
Die Begegnung fällt leider aus!
Besuch in Zapalow, Jaroslaw (Polen)
Touren in der Hohen Tatra
Schlauchbootfahrten auf dem Duranjec-Fluss
Besuch Krakau und Ausschwitz
... das und noch viel mehr wollen wir 8 Tage gemeinsam mit 16 Schülern aus Zapalow in den Sommerferien 2006 unternehmen. Wir erwidern den Besuch der polnischen Gruppe im Jahre 2004 im Weserbergland.
Wir fahren mit 16 Teilnehmern in 2 Bussen mit Anhängern und nehmen Zelte, Schlauchboote, Tische und Bänke u.a. mit. Für Hin- und Rückfahrt brauchen wir je 2 Tage.
Während der Tour in Polen werden wir viel gemeinsam unternehmen, um den Kontakt und das Verständnis zwischen den Gruppen und Teilnehmern zu fördern und uns mit polnischer Gegenwart und Geschichte, Land und Leuten auseinanderzusetzen.
Während der Begegnung schlafen wir nach Geschlechtern getrennt in Gemeinschaftszelten, gemeinsam werden wir kochen, 3 Tage paddeln mit Schlauchbooten auf dem Duranjec, klettern und alle müssen mit anpacken, damit es eine tolle Begegnung wird. Es wird viel Action, aber auch viele Gespräche und viel Spaß geben.
Auf dem Rückweg werden wir Krakau und das Konzentrationslager Ausschwitz besuchen.
Zeitraum:
Dienstag, 15. August - Samstag, 26. August 2006
Start:
Dienstag, 15. August, 7.00 Uhr am Süntelbad
Rückkehr:
Samstag, 26. August, 20.00 Uhr am Süntelbad
Programm:
Fahrt mit 2 Bussen, voraussichtlich 8 Teilnehmer pro Bus
Wir werden in Absprache mit den Gästen den genauen Ablauf noch festlegen.
Folgendes wollen wir unternehmen:
Besuch der Partnergruppe in Zapalow/Jaroslaw und Exkursionen in der Umgebung
3 Tage gemeinsame Schlauchbootfahrt auf dem Duranjec in der hohen Tatra
Wandertour in der hohen Tatra
Besuch der Stadt Krakau und des Konzentrationslagers Ausschwitz
Teilnehmer:
ab 14 Jahre
Anmeldung:
schriftlich bis 01. Juni 2006
Kosten:
270,- Euro (Nichtmitglieder 280,- Euro) unter der Bedingung, dass auch Zuschüsse von Stadt, Landkreis und Bundesjugendplan fließen. Der Betrag gilt für alle Teilnehmer, die in der Stadt HO wohnen. Für andere Teilnehmer errechnen wir den Betrag gerne.
Betreuer:
Mareike Semel 05152/528094 Steffen Rinne 05152/8477 Herm Henkel 05151/8549 und 0531/3914503 und 05301/390
Veranstalter:
DLRG-Ortsgruppe Haddessen
Reisebedingungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Bewerber erkennt die Teilnahmebedingungen an.
Haben sich bis zum 1. Juni 2006 16 Teilnehmer angemeldet, so findet die Fahrt statt. Sobald genügend Fahrtanmeldungen vorliegen, wird die Anmeldung bestätigt. Anderenfalls erfolgt die Absage bis zum 10. Juni 2006.
Am Sonntag, den 18. Juni 2006 findet für alle Teilnehmer eine verbindliche Fahrtbesprechung statt. Ort: "Scheune", Haddessen, Zeit: 18.00-20.00 Uhr
Alle Fahrtteilnehmer erhalten einen Packzettel, Einzelhinweise und sonstige Unterlagen bei der Fahrtbesprechung. Im Verhinderungsfall erfolgt die Zusendung nach dem 18.Juni 2006.
Bei Rücktritt des Teilnehmers entstehen folgende Kosten:
Bis 1. Juni 2006: keine Kosten
Bis 3 Tage vor Antritt der Fahrt: 240.00�
Danach der Betrag der nicht mehr rückgängig zu machenden Kosten
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers durch den Zurücktretenden entsteht in jeden Fall eine Verwaltungspauschale von 10�.
Der Veranstalter behält sich bis Fahrtbeginn die Absage der geplanten Fahrt vor. Bei Nichtdurchführung werden die eingezahlten Teilnehmerbeiträge erstattet. Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Fahrtverlaufes, die keine Leistungsbeschränkungen darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
Verstößt ein Teilnehmer durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung des Fahrtenleiters (Teamers), so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
Über vor der Fahrt bekannte Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung der Fahrt für den Teilnehmer oder die Gruppe zur Folge haben könnte, besteht Meldepflicht seitens des Teilnehmers oder bei Minderjährigen, deren gesetzlicher Vertreter. Im Unterlassungsfall ist eine Haft für den Veranstalter, sowie das von ihm beauftragte Aufsichtspersonal ausgeschlossen.